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JurAgentur-Meldung vom:31.08.2011
Entscheidung vom:30.08.2011
Gerichtsbarkeit:Verwaltungsgerichtsbarkeit
Gericht:Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Aktenzeichen: 7 LB 58/09; 7 LB 59/09
Themenbereiche:Umwelt, Naturschutz, Tiere und Landwirtschaft | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

Kein Klagerecht gegen Atomtransporte

OVG Lüneburg weist Anwohner im Wendland ab

Lüneburg (jur). Anwohner der für Castor-Transporte verwendeten Bahnstrecken und Straßen können nicht gegenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. die radioaktiven Transporte klagen. Der Rechtsschutz reiche nicht so weit wie bei ortsfesten Atomanlagen, eundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ntschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit zwei am Mittwoch, 31. August 20undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.11, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag (Az.: 7 LB 5undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.8/09 und 7 LB 59/09).

Mit ihren Klagen gehen AnwoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ohner aus dem Wendland gegen eine 2003 durch das Bundesamt für StrahlensundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chutz erteilte Transportgenehmigung vor. Das Grundstück eines Klägers ist 510 Meter von der Verladestation entfernt, .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.an der die Castor-Behälter von den Zügen auf Laster umgeladen werden. Die zweite K!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.lage legte eine Anwohnerin ein, die unmittelbar an der nachfolgenden Straße zwischen der Verladestation und dem Atomm,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.üll-Lager Gorleben wohnt.
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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