• Gerichtsentscheidungen in
    verständlicher Sprache
  • Interessante Meldungen
    tagesaktuell per E-Mail
  • Alle Gerichtszweige
  • Meldungsdatenbank im Internet
  • Terminvorschau und Lexikon

Dienstag, 23. April 2024 - KW 17

Kundenlogin

 
HIER REGISTRIERENZugangsdaten vergessen

JurAgentur

# Systemfehler Probeabo # Kostenloses Probeabo bitte per E-Mail bestellen # Mail an: abo@juragentur.de
zurückdrucken
JurAgentur-Meldung vom:27.02.2014
Entscheidung vom:27.02.2014
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof (Gerichtshof der Europäischen Union)
Aktenzeichen: C-79/13
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EuGH: Asylbewerber dürfen nicht in Obdachlosigkeit gedrängt werden

Urteil könnte Deutschland Abschiebung in andere EU-Länder erschweren

Luxemburg (jur). Asylbewerber dürfen nicht wegen fehlender staatlicher Unterstützung in die Obdachlosigkeit gedrängt werundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.den. EU-Staaten müssen ab Asylantragstellung Flüchtlingen entweder eine Unterkunft zuweisundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en oder zumindest so viel Geld bereitstellen, dass sie eine BlundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eibe auch privat finden können, urteilte am Donnerstag, 27. Februar 2014, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-79/13). Nach EundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.inschätzung der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl könnte das Urteil oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.für Deutschland die Abschiebung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten wie etwa Italien erschweren.

Konkret ging es undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.um die Aufnahmesituation von Flüchtlingen in Belgien. Belgien hat zwar z.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.entrale Aufnahmestrukturen, bei denen Asylbewerber ein Dach über den Kopf bekommen können. Diese s!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ind jedoch häufig überlastet, so dass Flüchtlinge sich privat eine Unterkunft suchen müss,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en. Die finanzielle Unterstützung der lokalen Sozialhilfezentren, die erst nach einem oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Monat nach Antragstellung ausgezahlt wird, ist für solch eine private Bleibe jedoch zu gOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ering, sodass viele Betroffene zumindest eine Zeit lang auf der Straße übeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rnachten müssen.

Ein belgisches Gericht fragte nun beim EuGH an, ob damit EU-Recht verletzt w§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ird. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

Der volle Text ist nur eingeloggten Kunden zugänglich.
Testen Sie JurAgentur mit einem einmonatigen kostenlosen Probeabonnement:

Kostenloses Probeabonnement bestellen

© JurAgentur