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JurAgentur

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JurAgentur-Meldung vom:11.03.2014
Entscheidung vom:11.03.2014
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 52067/10; 41072/11
Themenbereiche:Arbeit | Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EGMR rügt kurze Schmerzensgeld-Verjährung in der Schweiz bei Asbest

Verjährung darf Klagen nicht faktisch unmöglich machen

Straßburg (jur). Verjährungsfristen dürfen Opfer von Umweltgiften nicht daran hindern, Schadenersatz undundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Schmerzensgeld geltend zu machen. Die Frist muss daher so bemessen sein, dass Folgekrankheiten in der Regel auch innerhalb dieses Zeitraums feundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.stgestellt werden können, wie am Dienstag, 11. März 2014, der EuropäiscundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.he Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg im Streit um Asbest in der Schweiz entschundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ied (Az.: 52067/10 und 41072/11).

Im Streitfall hatte ein SchweizoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er in einer Maschinenfabrik gearbeitet und war dort ab 1965 mindestens 13 Jahre laundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ng Asbeststaub ausgesetzt. 2004 wurde ein durch Asbeststaub ausgelöster aggressiver Brus.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tfell-Tumor (malignes Pleuramesotheliom) diagnostiziert. D!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.aran starb er 2005 im Alter von 58 Jahren.

Die Schweizer Unfallversicher,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ung hatte die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt. Zusätzlich oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hatte der Mann kurz vor seinem Tod noch eine Klage gegen seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz und Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Schmerzensgeld eingelegt. undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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