• Gerichtsentscheidungen in
    verständlicher Sprache
  • Interessante Meldungen
    tagesaktuell per E-Mail
  • Alle Gerichtszweige
  • Meldungsdatenbank im Internet
  • Terminvorschau und Lexikon

Donnerstag, 25. April 2024 - KW 17

Kundenlogin

 
HIER REGISTRIERENZugangsdaten vergessen

JurAgentur

# Systemfehler Probeabo # Kostenloses Probeabo bitte per E-Mail bestellen # Mail an: abo@juragentur.de
zurückdrucken
JurAgentur-Meldung vom:04.05.2015
Entscheidung vom:25.03.2015
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: 4 StR 525/13
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

DDR-Verfolgung der Eltern schlägt nicht automatisch auf Kinder durch

BGH: Keine Entschädigung für Unterbringung in Kinderheim

Karlsruhe (jur). Die Heimunterbringung der Kinder politisch verfolgteundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r Eltern in der DDR ist nicht automatisch eine politische Verfolgung auch der Kinder. Das hat der BundeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 4. Mai 2015, veröffentlichten undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Beschluss entschieden (Az.: 4 StR 525/13). Anlass füundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r Rehabilitierung und Entschädigung besteht danach nur, wenn die Heimunterbringung eine Benachteiligung des Kindes bezweckenoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. oder die Eltern disziplinieren sollte.

Damit dürfte eine Frau aus Thüringen kaum Aussicht auf RehabiliundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tierung und Entschädigung haben. Ihre geschiedene Mutter war 1961 vom Bezirksgericht E.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rfurt wegen „staatsgefährdender Hetze“ zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt worden.!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Vom 9. September 1961 bis 9. Mai 1963 war die Mutter in Haft. Die damals zunächst sieben,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.jährige Tochter kam unterdessen in ein Kinderheim. oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

Der volle Text ist nur eingeloggten Kunden zugänglich.
Testen Sie JurAgentur mit einem einmonatigen kostenlosen Probeabonnement:

Kostenloses Probeabonnement bestellen

© JurAgentur