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JurAgentur

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JurAgentur-Meldung vom:28.07.2011
Entscheidung vom:16.06.2011
Gerichtsbarkeit:Sozialgerichtsbarkeit
Gericht:Landessozialgericht Hamburg
Aktenzeichen: L 5 AS 357/10
Themenbereiche:Arbeit | Gesundheit und Soziales | Vermischtes

Keine Einstellungschance bei Preisgabe „intimer Vorlieben“

LSG Hamburg: Bewerbungen von Arbeitslosen dürfen nicht abschrecken

Hamburg (jur). Persönliche Vorlieben und EinstellungenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. zu „Sex“, „Schlafen“, „Kunst“ oder „Zahnweh“ gehören nicht in Bewerbungsschreiben von HarundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tz-IV-Empfängern. Das Jobcenter kann solche Mitteilungen bei Bewerbungen von Langzeitarbeitslosen untersagen, entschieundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.d das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem jetzt aktuell veröffentlichten Urteil vom 16. Juni 2011 (Az.: L 5 AS 357/10). Denn mit der PreisgabeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. der „innersten Einstellungen und Anschauungen“ zu Sexualität und der Geistes- und Gefühlswelt werde mit hoher WahrscheoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.inlichkeit eine erfolgreiche Bewerbung verhindert.

Damit scheiterte ein Hartz-IV-Bezieher aus Hamburg vor Gericht. Laut EinglieundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.derungsvereinbarung sollte der Mann sich mit Zeugnissen und Lebenslauf.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. bei Arbeitgebern bewerben. In seinen Bewerbungsschreiben fügte er jedoch auch immer eine s!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ogenannte „Mottoliste“ bei. Darin waren seine Anschauungen zu Stichwörtern wie „Sex“, „Gymnastik“, „Schlafen“ oder auch „Kunst“ e,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nthalten.

Das Jobcenter wies den Arbeitslosen an, sich in seinen Bewerbungen nicht mehr über seine in der Intimsphäre angesiedeoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.lten Vorlieben auszulassen. Dies würde potenzielle Arbeitgeber nur abschrecken und die BewerbOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ung chancenlos machen.

Der Arbeitslose widersprach. In Bewerbungen gehe es nicht darum, sich so darzustellen, wieundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. der Arbeitgeber es erwarte, sondern vielmehr authentisch, wie es der eigenen Persönlichkeit entspricht. Außerdem sei seine „Mottologie“ ein §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.wesentlicher Teil seines Leistungswerdegangs.

Das LSG zeigte für die Offenbarung intimer Details in Bewe§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rbungsschreiben jedoch kein Verständnis. Die Darstellung solcher privater Anschauungen§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. in Bewerbungsschreiben könne sogar einen Sanktionstatbestand darstellen, da der Hartz-IV-Bezieher offenbar gar nicht§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. an einer Stelle interessiert sei. Es gehe dem Bewerber wohl „eher um das Erforschen und Umkreisen des eigenen Persönlichkeitskerns".§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Das LSG verpflichtete den Langzeitarbeitslosen, künftig sich im Bewerbungsverfahren nic§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ht mehr über berufsfremde und intime Details zu äußern.

ENDE fle/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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