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JurAgentur-Meldung vom:12.02.2019
Entscheidung vom:03.01.2019
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 2 Rb 24 Ss 1269/18
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

Handy in Hand halten ist noch keine Benutzung

OLG Stuttgart lehnt Bußgeld für Autofahrer auch nach neuem Recht ab

Stuttgart (jur). Hält ein Autofahrer ein Mobiltelefon lediglich in der Hand, ohne es zu benutzen, wird kein Bußgeld fällig. Denn undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nach dem Gesetz wird nicht „das Aufnehmen oder Halten eines elektroundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nischen Gerätes“ als solches untersagt, „sondern … allein dessen bestimmungsgemäße VundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erwendung“, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Dienstag, 12. Februar 2019, veröffentlichtundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en Beschluss (Az.: 2 Rb 24 Ss 1269/18).

Im konkreten FaloderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.l sollte ein Autofahrer eine Geldbuße von 100 Euro zahlen, weil er 2018 während der Fahrt sein Handy inundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. der linken Hand gehalten hat, den Führerschein nicht mit sich führte und in eine für Autos und Motorräder gesperrte Straße gefahren war. .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Sein Blick war nicht auf das Handy gerichtet.

Das Amtsgericht Ludwigsburg bestätigte die Geldbuße. !Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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