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JurAgentur-Meldung vom:26.06.2019
Entscheidung vom:13.03.2019
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Landgericht Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 5 T 1214/19
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher | Vermischtes

Abschleppdrohung wegen falschen Parkens noch keine Nötigung

Landgericht Nürnberg/Fürth: Zettel an Auto auch keine Besitzstörung

Nürnberg (jur). Die Drohung, falsch parkende Autos abzuschleppen, ist noch keine strafbare Nötigung. Auch liegt mit dem Anbringen eines entsprechendenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Zettels an der Windschutzscheibe des Falschparkers keine verbotene „Besitzstörung“ vor, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem kürzliundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ch veröffentlichten Beschluss vom 13. März 2019 (Az.: 5 T 1214/19).

Im konkreten Fall befanden sich eine WohnuundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ngseigentümergemeinschaft und ein Beherbergungsbetrieb wegen falsch parkender Autos an Zufahrtswegen im Streit. DeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r Beherbergungsbetrieb hatte Falschparkern mit Abschleppen gedroht und bei abgestelloderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ten Fahrzeugen einen entsprechenden Zettel an der Windschutzscheibe befestigt.

Die Wohnungseigentümer sahen darin eine strafbare NötigungundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.. Außerdem sei es gar nicht erlaubt, fremde Autos zu berühren und.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. einen Zettel unter dem Scheibenwischer zu befestigen. Dies stelle eine unzulä!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ssige „Besitzstörung“ dar. Die Eigentümergemeinschaft bea,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ntragte daher den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Abschlepp-Drohung und das AnbrioderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ngen der Zettel verboten werden sollten.

Sowohl vor dem Amtsgericht Nürnberg als nun auch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hatte der Antrag keiOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nen Erfolg. Zum einen setze der Erlass einer einstweiligen Verfügung voraus, „dass der Gläubiger auf die sofortige ErfüundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.llung dringend angewiesen ist“. Diese Eilbedürftigkeit habe die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht da§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rgelegt.

Zudem sei die Abschlepp-Drohung und die Behauptung, ein Fahrzeug behindere ein Zufahrtsrecht, „als solches nicht verwerflich“ und stel§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.le kein sozialwidriges Verhalten dar, so das Landgericht weiter. Eine Drohung sei erst dann verwerflich, wenn ihr „ein erhöh§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ter Grad sittlicher Missbilligung innewohnt“. Dies sei hier nicht der Fall. Es s§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ei nicht zu beanstanden, dass ein Rechteinhaber di§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Durchsetzung seiner Rechte androht.

Auch liege hier keine B§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.esitzstörung vor. Dies sei erst der Fall, wenn die Beeinträchtigungen „erhebl§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ich“ sind. Die Beeinträchtigung durch einen unter dem Scheibenwischer klemmenden Falschparker-Zettel sei aber so gering, „da§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ss derartige Störungen hinzunehmen sind“. Hier liege die Beeinträchtigung nur darin, dass der Fahrer den Zettel von d§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er Windschutzscheibe entfernen muss. Dies sei nur ein kurzfristiger Eingriff in den Besitz.

§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.
Der Verweis der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.m 27. September 1990 (Az.: 4 U 179/90) sei hier nicht übertragbar. Das OLG Hamm hatte bere§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.its in dem Anheben des Scheibenwischers beziehungsweise in dem Anfassen des Autos eine „verbotene Eigenmacht“ gesehen. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Damals habe es sich aber um das regelmäßige Anbringen von Werbezetteln an Autos gehandelt, die dann den Parkplat§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.z verunreinigten, so hierzu nun das Landgericht Nürnberg/Fürth. Das Anbringen eines Falschparker -Zettels sei damit ni§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.cht vergleichbar.

ENDE fle/mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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