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Montag, 09. März 2020 - KW 11

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JurAgentur-Meldung vom: 03.03.2020
Entscheidung vom:03.03.2020
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof (Gerichtshof der Europäischen Union)
Aktenzeichen: C-482/1; C-75/18; C-323/18
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

Ungarn darf Google zur Kasse bitten

EuGH billigt neben „Werbesteuer“ auch weitere „Sondersteuern“

Luxemburg (jur). EU-Staaten dürfen Werbeeinnahmen im Internet besteuern und so auch ausländische Konzerne wie GooundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.gle zur Kasse bitten. Das geht aus einem am Dienstag, 3. März 2020, verkündeten Urteil des EuropundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.äischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zu einer Steuer in UngundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.arn hervor (Az.: C-482/1). Mit weiteren Urteilen billigte er progrundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.essive ungarische Sondersteuern für Telekommunikation (AoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.z.: C-75/18) und Einzelhandel (Az.: C-323/18).

Ungarn hatte 2014 eine „Werbesteuer“’ auf Umsätze undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.mit Internetwerbung in ungarischer Sprache eingeführt. Dabei ist der prozentuale Steuersatz für hohe.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Umsätze höher als für kleinere Unternehmen. Ausländische Unternehmen müssen sich oft neu anmelden, ungarische dagegen nicht, weil sie den Steuerbe!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hörden bereits bekannt sind.

Die in Irland ansässige EU-Tochter des Google-Konzerns hatte sich ,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nicht innerhalb der gesetzlichen 15-Tage-Frist angemeldet. Dies ahndeten die ungarischen Behörden zunoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ächst mit einem Bußgeld von 31.000 Euro. Schon wenige TagOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e später folgte ein weiterer Bußgeldbescheid mit dem Höchstbetrag von 3,1 Millionen Euro. Google klagte, dundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.as zuständige Verwaltungsgericht in Budapest legte den Streit dem EuGH vo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r.

Der billigte nun die Anmeldepflicht und damit indirekt auch die Steuer. Eine unzulässige Beeinträchtigung der Dienstle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.istungsfreiheit liege nicht vor. Dass die auch schon vorher in Un§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.garn steuerpflichtigen Unternehmen sich nicht extra anmelden müssen, sei keine unzulässige Ungleichbehandlung. Allerding§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s rügten die Luxemburger Richter die „rigorosen“ Sanktionen. Diese seien sehr hoch, die Fristen insbesondere für §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.die Höchstbuße zu kurz, was letztlich zu einer unzulässigen Benachteiligung ausländischer Unternehmen §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.führe.

Mit zwei weiteren Urteilen billigte der EuGH auch umsatzbezogene Sondersteuern für Telekommunikations§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.- und Einzelhandelsunternehmen. Diese Steuern waren bereits 2010 eingeführt worden. Die Steuersätze sind ebenfalls progressiv, im Einzelhande§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.l beginnen sie in der untersten Stufe mit null Prozent.

Hiergegen wehrten sich Vodafone und die ungarische Tochter der britis§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chen Supermarktkette Tesco. Die Steuern träfen vorrangig ausländische§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Unternehmen und seien daher diskriminierend. Im Einzelhandel komme der progressive Verlauf Subventionen für kleine §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Unternehmen gleich. Vor allem aber seien umsatzbezogene Steuern §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.neben der allgemeinen Umsatzsteuer unzulässig.

Dem widersprach nun der EuGH. Zu einer Beeinträchtigung des E§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.U-Umsatzsteuersystems komme es nicht. Denn dies sei als Mehrwertsteuer gestaltet, erlaube al§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.so den Abzug sogenannter Vorsteuern, die ein Unternehmen bereits auf eingekaufte Vorprodukte bezahlt hat. D§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ies sei hier bei den ungarischen Sondersteuern nicht der Fall§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion..

Richtig sei zwar, dass diese Steuern überwiegend große ausländische Unternehmen belast§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en. Dagegen seien im Einzelhandel in der untersten, noch steuerfreien Stufe zum aller§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.größten Teil ungarische Unternehmen vertreten. Dies spiegle aber le§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tztlich nur „die wirtschaftliche Realität dieser Märkte wider“, betonten die Luxembu§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rger Richter. Eine unzulässige Diskriminierung der betroffenen Unternehmen liege darin d§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.aher nicht. Der Umsatz sei ein Zeichen für die Leistungsfä§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.higkeit der Unternehmen und daher ein zulässiges und „neutrales Unterscheidungskr§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.iterium“ für den erhobenen Steuersatz.

ENDE mwo/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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