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Montag, 09. März 2020 - KW 11

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JurAgentur-Meldung vom: 04.03.2020
Entscheidung vom:28.02.2020
Gerichtsbarkeit:Verwaltungsgerichtsbarkeit
Gericht:Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen: VG 3 L 1028.19
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher | Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

Schüler kann bei Schulwechsel Schülerakte nicht „bereinigen“ lassen

Verwaltungsgericht Berlin: Datenschutzregeln sehen dies nicht vor

Berlin (jur). Datenschutzvorschriften können aus einem gewalttätigen und verhaltensauffälligen Schüler keinundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. unbescholtenes Blatt machen. Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung personenbezogene Daten sundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chützt, kann ein Schüler bei einem Schulwechsel nicht die „Bereinigung“ seiner SchundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ulakte und der darin enthaltenen zahlreichen EintragungundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 4.oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. März 2020, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: VG 3 L 1028.19).

Vor Gericht war ein dreizehnjähriger Schüler gezogen, der seinen Wechsel hin zu einerundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Privatschule bedroht sah. Denn seine bisherige staatliche Schule, wollte auch seine Schülerakte an die Privats.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chule weitergeben. In der Akte war nicht nur vermerkt, dass er nach einem Gewaltvorfall ein Berliner Gymnasium verlassen !Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.musste, auch an der aktuellen Schule hatte der Dreizehnjährige ,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.zahlreiche Eintragungen wegen Schulvorfälle verursacht. Der Schüler selbst hielt diese für diskroderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.iminierend und fehlerhaft.

Um seine Aufnahme in die Privatschule nicht zu gefährden, beantragte er im EOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ilverfahren, dass die Schulakte wegen der darin enthaltenen persönlichen Daten nicht weitergegeben werden darf. Er undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.berief sich dabei auf die Datenschutzgrundverordnung.

Doch solch ein „Bereinigungs“-Anspruch besteht nicht, entschied das Verwaltungsge§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.richt in seinem Beschluss vom 28. Februar 2020. Weder seien die personenbezogenen Daten in der Schülerakte nicht mehr notwendig, noch seie§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n sie unrechtmäßig verarbeitet worden. Die Schülerakte solle „die Entwicklung der P§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ersönlichkeit und des Verhaltens des Schülers über seine Schullaufbahn hinweg s§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.owie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten über einen längeren Zeitraum nachvollziehbar“ mache§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n.

Auch sei die Verarbeitung der Schülerdaten rechtmäßig erfolgt. Nach dem Berliner Sc§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hulgesetz dürften die Daten verarbeitet werden, wenn dies für schulbezogene Aufgaben erforderlich ist. Denn die A§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.uswahl einer zukünftigen pädagogischen Maßnahme hänge immer auch von der Beurteilung des Schülerverhalten§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s in vergleichbaren zurückliegenden Situationen ab. Eine Schülerakte könne darüber aber Auskunft geben, so di§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Berliner Verwaltungsrichter.

ENDE fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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