Nürnberg (jur). Die Stadt Nürnberg muss an einem Biberloch in einem Landschaftsschutzgebiet kein Schild aufstellen. Stürzt eine Frau be
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.im Gassi gehen mit ihrem Hund in das Erdloch, kann sie die Kommune nicht wegen Verletzun
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.g der Verkehrssicherungspflichten haftbar machen, entschied das Oberlandesgericht (OL
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.G) Nürnberg in einem am Dienstag, 4. Mai 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 W 362/21). Es
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. reiche aus, wenn die Stadt die Region als Biberrevier ausgeschildert hat.
Im konkreten Fall hatte eine Frau von der Stadt Nürnberg unter
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.500 Euro verlangt. Sie sei im Apri
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.l 2020 beim Gassi gehen mit ihrem Hund auf einer städtischen Wiese am Wöhrder See in ein Biberloch gestürzt. Dabei habe sie sich am linken o
.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.beren Sprunggelenk verletzt.
Die Stadt hätte an dem Biberloch als Warnung ein Schild aufstellen müssen. Da sie dies u
!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nterlassen habe, habe die Kommune ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt und müsse für die Unfallfolgen haften. Um ihre Forderung vo
,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r Gericht durchsetzen zu können, beantragte das Biberloch-Unfallopfer Prozesskostenhilfe.
Bereits das Landgericht Nürnberg-Fü
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rth wies den Antrag ab. Die Stadt habe den Bereich am Wöhrder See bereits als „Biberrevier“ ausgeschildert. Dies sei ausreichend.
Das OLG bestä
Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tigte mit Beschluss vom 24. März 2021 diese Entscheidung. Die Sturzstelle habe sich in einem Landschaftss
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chutzgebiet befunden. Dies sei damit Teil der „freien Landschaft“. Das Betreten einer „freien Landschaft“ erfolge auf ei
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.gene Gefahr. Die Stadt müsse dabei nicht für „typische, sich aus der Natur ergebende Gefahre
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n“ haften.
Auch seien Biberlöcher in einem Biberrevier in der Nähe eines Flussufers nicht unüblich. Im Bereich
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.des Wöhrder Sees in Nürnberg sei auch allgemein bekannt, dass dort Biber leben, zumal die Stad
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t die Region als Biberrevier gekennzeichnet habe.
ENDE fle/mwo
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