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Montag, 07. Juni 2021 - KW 23

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JurAgentur-Meldung vom: 01.06.2021
Entscheidung vom:10.03.2021
Gerichtsbarkeit:Finanzgerichtsbarkeit
Gericht:Finanzgericht Münster
Aktenzeichen: 11 K 3030/15 E,G
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

Online-Pokergewinne nicht ohne mein Finanzamt

FG Münster sieht Steuerpflicht bei berufsmäßigem Pokerspiel

Münster (jur). Bei regelmäßigem Online-Pokerspielen am PC kann auch das Finanzamt die Hand undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.aufhalten. Tritt ein Spieler „über eine gewisse Dauer“ in Gewinnerzielungsabsicht gegen anundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.dere Spieler an, nimmt er am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion., so dass Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt werundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.den, entschied das Finanzgericht Münster in einem am 1. Juni 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.11 K 3030/15 E,G). In solch einem Fall könnten die Gewinne der EinkommenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.- und Gewerbesteuer unterliegen.

Im Streitjahr 2009 lebte der 20 Jahre alte Kläger noch bei seinen Eltern. Seit Herbst 2007 spielte.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. er im Internet gegen andere Spieler Poker in der Spielvariante „Texas Hold’em“ zunächst mit cent!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.-hohen Einsätzen. Die Spielzeiten betrugen dabei fünf bis zehn Stunden im Monat.

,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Doch nach seinem Mathematik-Studium erhöhte er die Poker-oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Einsätze auf niedrige zweistellige US-Dollar-Beträge und spielte im gesamten Jahr 2009 geschätzt 446 StunOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.den Online-Poker. Er erzielte dabei Gewinne in HöheundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. von umgerechnet insgesamt 82.826 Euro. In den Folgejah§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ren konnte er seine Gewinne sogar noch vervielfachen, zumal er seine Einsätze §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nun auf bis zu 300 US-Dollar erhöhte.

Darüber freute sich aber nicht nur er, sondern§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. auch das Finanzamt. Der Fiskus wertete die Gewinne aus den Online-Pokerspielen im Streitjahr 2§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.009 als steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb und erließ einen entsprechenden Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheid.
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.
Doch ganz verzockt hatte sich der klagende Online-Poker-Spieler doch nicht. Das Finanzgericht gab mit Urteil vom 10. März 2021 der Klage de§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s Spielers zumindest teilweise statt. Die Münsteraner Richter betonten allerdings, dass es sich bei der Pokerspielvariante „Texas Hold§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.’em“ nicht um ein reines Glücks-, sondern vielmehr um ein Geschicklichkeitsspiel ha§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ndele. Damit könnten auf erzielte Gewinne auch Steuern fällig werden.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb lägen jedoch erst ab Ok§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tober 2009 vor, befanden die Münsteraner Richter. Zuvor habe es sich noch um eine „reine Hobbyausübung“ gehandelt. Ab Oktober habe der §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Kläger das Online-Pokerspiel berufsmäßig für eine gewisse Dauer und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Er habe nicht nur seine Spielzeit gesteigert, sondern auch die Höhe der Einsätze,§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. weshalb die von Oktober bis Dezember 2009 erzielten Gewinne verste§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.uert werden müssten.

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelass§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en. Dort ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen X R 8/21 anhängig.

Der BFH hatte mit Urteil vom 16. Septe§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.mber 2015 bereits im Fall eines Flugkapitäns entschied§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en, dass dieser seine Gewinne aus Pokerturnieren versteuern muss (Az.: X R 43/12; JurAgentur-Mel§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.dung vom Folgetag). Der Pilot meinte, dass Poker ein Glücksspiel sei und daher Gewinne – wie beim Lotto – nicht versteue§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rt werden müssten. Die obersten Finanzrichter sahen in Poker aber nicht vo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rwiegend ein Glücksspiel. Denn es komme hier vor allem auf individ§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.uelle Fähigkeiten und Fertigkeiten an. Da der Pilot regelmäßig und damit „n§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.achhaltig“ Turniere besucht hatte, um Einkünfte zu erzielen, lägen §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Besteuerung vor.

Da§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s Finanzgericht Münster hatte zudem am 12. Oktober 2018 entschieden, dass Turnie§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rgewinne nach drei Jahren steuerpflichtig seien (Az.: 14 K 799/11 E, G; JurAgentur-Meldung vom 15. November 2018). Dann sei von einem§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Berufspokerspieler auszugehen.

ENDE fle/mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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