Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallen lassen, dass ein Kunde die berechneten Versandkosten als „Wucher“ bezeich
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.net. Es handelt sich um ein Werturteil, das nach den eB
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ay-Geschäftsbedingungen zulässig ist, urteilte am Mittwoch, 2
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.8. September 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.(Az.: VIII ZR 319/20).
Im Streitfall hatte der Kunde auf eBay vier Gelenkbolze
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nschellen gekauft. Dafür zahlte er 19,26 Euro, davon 4,90 Euro Versandkosten. Mit der Ware war
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.der Kunde zufrieden, er ärgerte sich aber über die aus seiner Sicht hohen V
.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ersandkosten. „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ notierte er daher zu seiner Bewertung.
Der Verkäufer wollte den
!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Wucher-Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und verlangte die Löschung. Nach den eBay-Geschäftsbedingungen
,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. sei der Kommentar unzulässig. Konkret heißt es dort: „Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen ke
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ine Schmähkritik enthalten.“
Durch den Zusatz „sachlich“ wird das Verbot der Schmähkritik nicht verschärf
Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t, entschied hierzu nun der BGH. Andernfalls wäre der Verweis auf die ohnehin bestehende rechtli
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.che Grenze der Schmähkritik gar nicht nötig gewesen. Zudem müsse die eBay-Klausel im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie der grundrechtlich
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.verbürgten Meinungsfreiheit des Bewertenden nicht von vornherein ein
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. geringeres Gewicht beimisst als den Grundrechten des Verkäufers.
Die Grenze zur Schmähkritik ist mit dem Kommentar „Versandko
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sten Wucher!!“ aber nicht überschritten, so der BGH weiter. „Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.“ Der Kommentar knüpfe inhaltl
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ich an die Höhe der Versandkosten an. Dabei sei er „möglicherweise überzogen“, aber nicht diffamierend. „
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Die Zulässigkeit eines Werturteils hängt nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen ist“,
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.stellten die Karlsruher Richter abschließend klar.
ENDE mwo/fle//mwo
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