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JurAgentur-Meldung vom: 28.09.2022
Entscheidung vom:28.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: VIII ZR 319/20
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

„Versandkosten Wucher!!“ ist zulässiges Werturteil

BGH: Kunde muss Bewertung auf eBay nicht entfernen

Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallen lassen,undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. dass ein Kunde die berechneten Versandkosten als „Wucher“ bezeichnet. Es handeltundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. sich um ein Werturteil, das nach den eBay-Geschäftsbedingungen zulässig ist, urteilte am Mittwoch, 28. SeptemundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ber 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 319/20).

Im Streitfall hatte der Kunde auf eBay vundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ier Gelenkbolzenschellen gekauft. Dafür zahlte er 19,26 Euro, davon 4,90 Euro Versandkosten. Mit der Ware war der Kunde zufrieden,oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. er ärgerte sich aber über die aus seiner Sicht hohen VersandundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.kosten. „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ notierte er daher zu se.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.iner Bewertung.

Der Verkäufer wollte den Wucher-Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und verlangte die Löschung. Nach den eBay-Geschäftsbedingungen!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. sei der Kommentar unzulässig. Konkret heißt es dort: „Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähk,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ritik enthalten.“

Durch den Zusatz „sachlich“ wird das Verbot der Schmähkritik nicht verschärft, entschied hierzu nun der BGH. Andernfalls wäreoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. der Verweis auf die ohnehin bestehende rechtliche Grenze der Schmähkritik gar nicht nötig gewesen. Zudem müOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sse die eBay-Klausel im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie der grundrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit des Bewertenden nicht von vornhundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erein ein geringeres Gewicht beimisst als den Grundrechten des Verkäufers.

Die Grenze zur Schmähk§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ritik ist mit dem Kommentar „Versandkosten Wucher!!“ aber nicht überschritten, so der BGH weiter. „Auch eine überzogene, ungerechte oder §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch n§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.icht zur Schmähung.“ Der Kommentar knüpfe inhaltlich an d§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ie Höhe der Versandkosten an. Dabei sei er „möglicherweise überzogen“, aber nicht diffamierend. „Die Zulässigkeit eines Werturteils §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hängt nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen ist“, stellten die Karlsruher Richter abschließend klar.

ENDE mwo/fle//mw§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.o§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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