Straßburg (jur). Bei den Hinterbliebenenrenten dürfen Witwer nicht schlechter dastehen als Witwen. Der Europ
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.äische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verwarf am Dienstag, 11. Oktober 2022, eine Regelung in der Schweiz, wonach e
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ine Witwerrente bei Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet, eine
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Witwenrente dagegen nicht (Az.: 78630/12). Eine solche Regelung b
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eeinträchtige nicht nur das Familienleben der Männer, sondern auch die Karrierechancen für Fraue
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n.
Damit gab der EGMR einem Vater aus dem Kanton Appenzell recht. Er hatte seine Ehefrau durch einen Unfall verloren, als die beiden
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Kinder knapp zwei beziehungsweise vier Jahre alt waren. Danach erhielt e
.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r eine Witwerrente. 2010 – der Mann war inzwischen 57 Jahre alt – wurde die jüngere Tochter volljährig. Entspreche
!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nd den Schweizer Regelungen stellte die Versorgungsbehörd
,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e die Zahlung der Witwerrente ein.
Dies hielt der Mann fü
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r diskriminierend und zog vor Gericht. Denn Frauen in einer vergleichbaren Situation
Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. würden ihre Witwenrente weiter erhalten. Die Schweiz argumentierte, es sei immer noch gerechtfertigt, davon auszugehen, dass der Mann für den Leb
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ensunterhalt seiner Ehefrau sorgt, insbesondere dann, wenn sie Kinder hat. Daher seien die Frauen auf e
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.inen höheren Schutz angewiesen. Die unterschiedliche Behandlung beruhe daher nicht auf Geschlechterstereotypen,
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sondern schlicht auf der gesellschaftlichen Realität.
Dem waren auch die Schweizer
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Gerichte gefolgt. Von Männern könne erwartet werde
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n, dass sie spätestens ab der Volljährigkeit ihrer Kinder wieder arbeiten gehen, von Frauen dage
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.gen nicht.
Demgegenüber wertete die Große Kammer des EGMR die Ungleichbehandlung als unzulässige Diskriminieru
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ng. Zur Begründung verwiesen die Straßburger Richter auf den Zwe
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ck der Hinterbliebenenrente. Sie solle es dem überlebenden Elternteil erm
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.öglichen, sich ausreichend um die Kinder zu kümmern.
Hier habe der Mann dies get
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.an. Um sich ganz um die Kinder kümmern zu können, habe er nach dem Tod sei
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ner Frau seine Stelle aufgegeben und dann 16 Jahre lang ni
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.cht gearbeitet. Deswegen und wegen seines Alters von dann 57 Jahren sei es für ihn sehr schwer gewesen, eine Stelle zu fi
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nden. Das Auslaufen seiner Witwerrente habe ihn in eine schwierige finanzielle Lage gebracht.
Dies alles unterscheide sich in nicht
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s von der Situation einer Witwe mit Kindern. Die ungleiche Behandlung sei daher eine unzulässige Diskriminierung wegen des Ges
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chlechts.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter gehöre inzwischen zu den vorrangigen Zielen der Staaten in Europa. Bereits 1985 hab
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e der Europarat entsprechende Beschlüsse zur Gleichbehandlung bei der sozialen Sicherung gefasst.
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Die Schweiz habe nichts vorgetragen, was die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte. Das
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Konzept des „männlichen Brotverdieners“ tauge dazu
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. nicht. Die Schweizer Regelung trage vielmehr umgekehrt dazu bei, solche Geschlechterstereotypen zu festige
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n. Dies erschwere Frauen die Karrierechancen und Männern
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ihr Familienleben.
Mit zwölf zu fünf Stimmen bestätigte die Große Kammer des EGMR damit eine
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. erstinstanzliche Kammerentscheidung des EGMR vom 20. Oktober 2020 (ebenfalls Az.: 78630/12; JurAgentur-Meldung
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.vom Entscheidungstag). Auch die Große Kammer sprach dem Vater daher eine Entschädigung von 5.000 Euro zu. Zudem muss die Schweiz ihm se
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ine Verfahrenskosten von nunmehr 16.500 Euro ersetzen.
ENDE mwo/fle
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