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JurAgentur-Meldung vom: 11.10.2022
Entscheidung vom:11.10.2022
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 78630/12
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EGMR fordert gleiche Hinterbliebenenversorgung für Männer

Diskriminierung beeinträchtigt Familienleben und Frauenkarrieren

Straßburg (jur). Bei den Hinterbliebenenrenten dürfen Witwer nicht schlechter dastehenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. als Witwen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erwarf am Dienstag, 11. Oktober 2022, eine Regelung in der Schweiz, wonach eine Witwerrente bei Volljährigkeit des jüngsten KindesundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. endet, eine Witwenrente dagegen nicht (Az.: 78630/12). Eine solche Regelung beeinträchtige nicht nur das Familienleben der MännerundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion., sondern auch die Karrierechancen für Frauen.

Damit gab der oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.EGMR einem Vater aus dem Kanton Appenzell recht. Er hatte seine Ehefrau durch einen Unfall verloren, als die beiden Kinder knapp zundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.wei beziehungsweise vier Jahre alt waren. Danach erhielt er eine Witwerrente..Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. 2010 – der Mann war inzwischen 57 Jahre alt – wurde die jüngere Tochter vo!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.lljährig. Entsprechend den Schweizer Regelungen stellte die Versorgungsbehörde die Zahlung der Witwerrente ein.

Dies hielt der Mann für diskri,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.minierend und zog vor Gericht. Denn Frauen in einer vergleichbaren Situation wüoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rden ihre Witwenrente weiter erhalten. Die Schweiz argumentierte, es sei immer noch gerechtfertigt, davon auszugehen, dass der Mann für den LeOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.bensunterhalt seiner Ehefrau sorgt, insbesondere dann, wenn sie KinderundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. hat. Daher seien die Frauen auf einen höheren Schutz angewiesen. Die unterschiedliche Behandlung beruhe daher nicht auf Geschlechterstereotype§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n, sondern schlicht auf der gesellschaftlichen Realität.

Dem waren auch die Schweizer Gerichte gefolgt. Von Männe§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rn könne erwartet werden, dass sie spätestens ab der Volljährigkeit ihrer Kinder wieder arbeiten gehen, von Frauen dagegen nicht.

Demgegenüb§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er wertete die Große Kammer des EGMR die Ungleichbehandlung als unzulässige Diskriminierung. Zur Begründung verwiesen die Straßburger Ri§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chter auf den Zweck der Hinterbliebenenrente. Sie solle es dem überlebenden Elternteil ermöglichen, sich ausreic§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hend um die Kinder zu kümmern.

Hier habe der Mann dies getan. U§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.m sich ganz um die Kinder kümmern zu können, habe er nach dem Tod seiner Frau seine Stelle aufgegeben§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. und dann 16 Jahre lang nicht gearbeitet. Deswegen und wegen seine§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s Alters von dann 57 Jahren sei es für ihn sehr schwer gewesen, eine Stelle zu finden. Das Auslaufen seiner Witwerrente habe ihn in eine schwierige§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. finanzielle Lage gebracht.

Dies alles unterscheide§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. sich in nichts von der Situation einer Witwe mit Kindern. Die ungleiche Behandlung sei daher eine unzulässige Diskriminierung§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. wegen des Geschlechts.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter gehöre inzwischen zu den vorrangigen Zielen der Staaten in Europa. Be§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.reits 1985 habe der Europarat entsprechende Beschlüsse zur Gleichbehandlung bei der sozialen Sicherung gefasst.

Die Schweiz habe nich§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ts vorgetragen, was die ungleiche Behandlung rechtfertigen k§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.önnte. Das Konzept des „männlichen Brotverdieners“ tauge dazu n§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.icht. Die Schweizer Regelung trage vielmehr umgekehrt dazu bei, solche Geschlechterstere§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.otypen zu festigen. Dies erschwere Frauen die Karrierechancen und Männern ihr F§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.amilienleben.

Mit zwölf zu fünf Stimmen bestätigte die Große Kammer des EGMR damit eine erstinstanzliche Kammerents§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.cheidung des EGMR vom 20. Oktober 2020 (ebenfalls Az.: 78630/12; JurAgentur-Meldung vom Entscheidungstag). Auch die Große K§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ammer sprach dem Vater daher eine Entschädigung von 5.000 Euro zu. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Zudem muss die Schweiz ihm seine Verfahrenskosten von nunmehr 16§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion..500 Euro ersetzen.

ENDE mwo/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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