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JurAgentur-Meldung vom: 11.10.2022
Entscheidung vom:11.10.2022
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 78630/12
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EGMR fordert gleiche Hinterbliebenenversorgung für Männer

Diskriminierung beeinträchtigt Familienleben und Frauenkarrieren

Straßburg (jur). Bei den Hinterbliebenenrenten dürfen Witwer nicht schlechter dastehen als Witwen. Der Europäische Gerichtshof für MenschenrechtundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e (EGMR) in Straßburg verwarf am Dienstag, 11. Oktober 2022, eine Regelung in der Schweiz, wonach eine WitwundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.errente bei Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet, eine Witwenrente dagegundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en nicht (Az.: 78630/12). Eine solche Regelung beeinträchtige nicht nur das FamilienlebeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n der Männer, sondern auch die Karrierechancen für Frauen.

DamitoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. gab der EGMR einem Vater aus dem Kanton Appenzell recht. Er hatteundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. seine Ehefrau durch einen Unfall verloren, als die beiden Kinder knapp zwei beziehungsweise vier Jahre alt waren. Danach erhielt er eine Witwerrente.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.. 2010 – der Mann war inzwischen 57 Jahre alt – wurde die jüngere Tochter volljährig. Entsprechend den Schweizer Regelungen stellte !Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.die Versorgungsbehörde die Zahlung der Witwerrente ein.

Dies hielt der Mann fü,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r diskriminierend und zog vor Gericht. Denn Frauen in einer vergleichbaren Situation würden ihre Witwenrente woderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eiter erhalten. Die Schweiz argumentierte, es sei immer noch gerechtfertigt, davon auszugehen, dass der Mann für den LebensunterhalOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t seiner Ehefrau sorgt, insbesondere dann, wenn sie Kinder hat. Daher seien die Frauen auf einen höhundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eren Schutz angewiesen. Die unterschiedliche Behandlung beruhe daher nicht auf Geschlechterstereotypen, sondern schlicht auf de§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r gesellschaftlichen Realität.

Dem waren auch die Schweizer Gerichte gefolgt. Von Männern könne erwartet w§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erden, dass sie spätestens ab der Volljährigkeit ihrer Kinder wieder arbeiten gehen, von Frauen dagegen nicht.

Demgegenüber §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.wertete die Große Kammer des EGMR die Ungleichbehandlung als unzulässige Diskriminierung. Zur Begründung verwiesen die Straßburger Richter auf den§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Zweck der Hinterbliebenenrente. Sie solle es dem überlebenden Elter§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nteil ermöglichen, sich ausreichend um die Kinder zu kümmern.

Hier habe der Mann dies getan. Um sich ga§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nz um die Kinder kümmern zu können, habe er nach dem Tod seiner Frau seine Stelle aufgegeben und dann 16 Jahre lang nicht gear§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.beitet. Deswegen und wegen seines Alters von dann 57 Jahren sei es für ihn sehr schwer gewesen, eine Stelle zu finden. Das Auslaufen sein§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er Witwerrente habe ihn in eine schwierige finanzielle Lage gebracht.

Dies alles unterscheide sich in nichts von der§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Situation einer Witwe mit Kindern. Die ungleiche Behandlung sei daher eine unzu§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.lässige Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter gehöre inzwische§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n zu den vorrangigen Zielen der Staaten in Europa. Bereits 1985 habe der Europara§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t entsprechende Beschlüsse zur Gleichbehandlung bei der sozialen Sicherung gefasst.

Die Schweiz habe nichts vorgetragen, wa§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte. Das Konzept des „männlichen Brotverdieners“ tauge dazu nicht. Die Schweizer Regelung trage vi§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.elmehr umgekehrt dazu bei, solche Geschlechterstereotypen zu festigen. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Dies erschwere Frauen die Karrierechancen und Männern ihr Familienleben.

Mit zwölf zu fünf Stimmen §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.bestätigte die Große Kammer des EGMR damit eine erstinstanzliche Kammerentscheidung des EG§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.MR vom 20. Oktober 2020 (ebenfalls Az.: 78630/12; JurAgentur-Meldung vom Entscheidungstag). Auch die Große Kammer sprach dem Vater daher §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eine Entschädigung von 5.000 Euro zu. Zudem muss die§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Schweiz ihm seine Verfahrenskosten von nunmehr 16.500 Euro ersetzen.

ENDE mwo/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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