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JurAgentur-Meldung vom: 20.10.2022
Entscheidung vom:29.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 3 Ss-OWi 1048/22
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

SUV-Fahren kein Grund für höheres Bußgeld im Straßenverkehr

OLG Frankfurt/Main: erhöhtes Verletzungsrisiko nicht aufgezeigt

Frankfurt/Main (jur). Fahrer eines dicken Autos dürfen wegen einer überfahrenen roten Ampel nicht mit einem extra dicken Bußgeld zur KasundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.se gebeten werden. Allein eine bei einem SUV-Pkw angenommene abstrakte Gefährdung oder „erhöhte“ Verletzungsgefahr kann ein höheres BußgelundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.d nicht begründen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main iundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 Ss-OWi 1048/22). AllerdiundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ngs blieb das OLG im Ergebnis bei dem erhöhten Bußgeld, da der Fahrer hinsichtlich von Verkehrsverstößen eine „gravierende Vorbelastung“ aufwies.

IoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.m konkreten Fall wurde ein SUV-Fahrer dabei erwischt, wie er eine rote Ampel miundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ssachtete. Das Amtsgericht verhängte gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von 350 Euro. Der Bußgeldkatalog .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sieht für einen Rotlichtverstoß normalerweise ein Bußgeld von 200 Euro vor. Das erhöhte Bußgeld begründete das Amtsgeric!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ht damit, dass die kastenförmige Bauweise und die er,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.höhte Frontpartie zu einem erhöhten „Verletzungsrisiko für andere VerkehrsteilneoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hmer“ führten. Wegen der abstrakten Gefährdung und der erhöhten Verletzungsgefahr bei Fahrten mit dem SUOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.V, sowie wegen früherer Verkehrsdelikte des Fahrers sei dundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.as Bußgeld gerechtfertigt.

Doch dieser Begründung erte§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ilte das OLG mit Beschluss vom 29. September 2022 eine Absage. Die Annahme, dass von ei§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nem SUV eine erhöhte abstrakte Gefährdung und ein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgehe, reiche nicht für die Verhängung eines erhöhten Bußgeldes. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Weder sei der Fahrzeugtyp „trennscharf bestimmbar“, §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.noch seien die „wesentlichen gefährdungsrelevanten Charakter§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.istika“ ausreichend ergründet worden, so das OLG. Die vom Amtsgericht angenommene erhöhte Verletzungsgefahr sei au§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ch nicht „allgemeinkundig“.

Dennoch sei hier die verhängte Geldbuße im Ergebnis richtig. Der Bußgeldkatalog sehe im Normalfall bei e§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.inem Rotlichtverstoß zwar eine Geldbuße von 200 Euro vor. Dies beziehe sich aber auf „nicht vorgeahndete Betro§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ffene“. Hier habe der SUV-Fahrer aber 13 Monate zuvor bereits einen Rotlichtverstoß begangen. „Diese Vorahndung führt in der Gesamtschau des Einzel§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.falls dazu, dass ein deutliches Abweichen von dem im Katalog geregelten Normalfall festzustellen ist“, entschied das OLG.

E§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.NDE fle/mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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