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JurAgentur-Meldung vom: 20.10.2022
Entscheidung vom:29.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 3 Ss-OWi 1048/22
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

SUV-Fahren kein Grund für höheres Bußgeld im Straßenverkehr

OLG Frankfurt/Main: erhöhtes Verletzungsrisiko nicht aufgezeigt

Frankfurt/Main (jur). Fahrer eines dicken Autos dürfen wegen einer überfahrenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en roten Ampel nicht mit einem extra dicken Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Allein eine bei einem SUV-Pkw angenommene abstrakte Gefährdung odundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er „erhöhte“ Verletzungsgefahr kann ein höheres Bußgeld nicht begründen, entundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.schied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 Ss-OWi undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.1048/22). Allerdings blieb das OLG im Ergebnis bei dem erhöhten Bußgeld, da der Fahrer hinsichtlich von Verkehrsverstößen eine oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.„gravierende Vorbelastung“ aufwies.

Im konkreten Fall wurde ein SUV-Fahrer dabei erwischt, wie er eine rote Ampel missachtete. Das Amtsgericht vundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erhängte gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von 350 Euro. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.normalerweise ein Bußgeld von 200 Euro vor. Das erhöhte!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Bußgeld begründete das Amtsgericht damit, dass die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie zu einem erhöhten „Verletzungsrisiko für and,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ere Verkehrsteilnehmer“ führten. Wegen der abstrakten Gefährdung und der eoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rhöhten Verletzungsgefahr bei Fahrten mit dem SUV, sowie wegen früherer VOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erkehrsdelikte des Fahrers sei das Bußgeld gerechtfeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rtigt.

Doch dieser Begründung erteilte das OLG mit Beschluss vom 29. September 2022 eine Absage. Die Annahme, dass von einem SUV eine erhöhte abs§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.trakte Gefährdung und ein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgehe, reiche nicht für die Verhängung eines er§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.höhten Bußgeldes. Weder sei der Fahrzeugtyp „trennscharf bestimmbar“, noch se§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ien die „wesentlichen gefährdungsrelevanten Charakteristika“§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. ausreichend ergründet worden, so das OLG. Die vom Amtsgericht angenomm§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ene erhöhte Verletzungsgefahr sei auch nicht „allgemei§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nkundig“.

Dennoch sei hier die verhängte Geldbuße im Ergebnis richtig. Der Bußgeldkatalog sehe im Normalfall bei einem Rotlichtverstoß zwar e§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ine Geldbuße von 200 Euro vor. Dies beziehe sich aber auf „nicht vorgeahndete Betroffene“. Hier h§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.abe der SUV-Fahrer aber 13 Monate zuvor bereits einen Rotlichtverstoß begangen. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.„Diese Vorahndung führt in der Gesamtschau des Einzelfalls dazu, dass ein deutliches Abweichen von dem im §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Katalog geregelten Normalfall festzustellen ist“, entschied das OLG.

ENDE fle/mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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