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JurAgentur

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JurAgentur-Meldung vom:16.12.2014
Entscheidung vom:16.12.2014
Gerichtsbarkeit:Sozialgerichtsbarkeit
Gericht:Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 9 V 1/13 R
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales

Keine Gewaltopferentschädigung nach Bedrohung mit Schusswaffe

BSG ändert Rechtsprechung und weist Bankangestellte ab

Kassel (jur). Allein eine Bedrohung mit vorgehaltener Waffe löst keinen Anspruch auf OpferentsundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chädigung aus. Das hat am Dienstag, 16. Dezember 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschiedeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n (Az.: B 9 V 1/13 R). Danach kommt es bei einer reinen Drohung auf psychische Folgen nicht an. Auch spielt es keine Rolle, ob die TaundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.twaffe eine echte oder eine Schreckschusspistole war.

Damit wies das BSG eine heute 29-jährige BankkauffrundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.au aus Heilbronn ab. Sie stand am Schalter, als ihre Bank am 13. Februar 2009 überfallen wuoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rde. Der Täter drohte mit einer ungeladenen Schreckschusspistole – diundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e nicht nur für die Angestellte sehr echt aussah.

Zweieinhalb Monate war die Bankkauf.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.frau wegen ständiger Angstzustände arbeitsunfähig krank. Seitdem arbeitet sie nicht mehr im direkten K!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.undenkontakt, sondern im Innendienst. Bis heute wirken die psychischen Folgen des Ban,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.küberfalls nach.

Daher beantragte die Frau eine OpoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ferentschädigung. Voraussetzung hierfür ist laut Gesetz ein „vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher AngrifOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.f“.undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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