Kassel (jur). Allein eine Bedrohung mit vorgehaltener Waffe löst keinen Anspruch auf Opferents
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chädigung aus. Das hat am Dienstag, 16. Dezember 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschiede
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n (Az.: B 9 V 1/13 R). Danach kommt es bei einer reinen Drohung auf psychische Folgen nicht an. Auch spielt es keine Rolle, ob die Ta
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.twaffe eine echte oder eine Schreckschusspistole war.
Damit wies das BSG eine heute 29-jährige Bankkauffr
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.au aus Heilbronn ab. Sie stand am Schalter, als ihre Bank am 13. Februar 2009 überfallen wu
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rde. Der Täter drohte mit einer ungeladenen Schreckschusspistole – di
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e nicht nur für die Angestellte sehr echt aussah.
Zweieinhalb Monate war die Bankkauf
.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.frau wegen ständiger Angstzustände arbeitsunfähig krank. Seitdem arbeitet sie nicht mehr im direkten K
!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.undenkontakt, sondern im Innendienst. Bis heute wirken die psychischen Folgen des Ban
,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.küberfalls nach.
Daher beantragte die Frau eine Op
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ferentschädigung. Voraussetzung hierfür ist laut Gesetz ein „vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angrif
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