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JurAgentur-Meldung vom:04.08.2021
Entscheidung vom:27.07.2021
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 6 W 64/21
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher | Vermischtes

„Profilerin“ aus Pro Sieben-Fernsehserie muss Kritik aushalten

OLG Frankfurt/Main: Kein Unterlassunganspruch für Grieger-Langer

Frankfurt/Main (jur). Eine Fernseh-„Profilerin“ muss sich dieundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Beurteilung von kritischen echten Kriminologen in der PrundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.esse gefallen lassen. Dies gilt zumindest dann, wenn die kritischen Anmerkungen dazu dienten, „die AllgemeinundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.heit darüber aufzuklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie ... wissenschaftlichen Standards nicht genundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ügen“, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 4. August 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 6oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. W 64/21).

Konkret ging es um die Pro Sieben-Fernsehserie „Jenke. Crime“. Der Journalist JenkundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e von Wilmsdorff zeigt darin „echte Verbrecher und die Sc.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hauplätze der kriminellen Vergehen“. Auch die „Profilerin“ Suzanne Grieger-Langer analysiert darin Verbrecher und ihre Beweggründe. Di!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Arbeit der Diplom-Pädagogin und Autorin im Bereich „berufl,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.iches Profiling“ wird in der Wissenschaft jedoch kritisch gesehen.oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

So bewertete Professor Martin Rettenberger, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden,Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. die Profiler-Tätigkeit von Grieger-Langer auf Pro Sieben als „in höchstem MaundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ße unseriös“. Diese habe mit „wissenschaftlich fundierter forens§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.isch-psychologischer Herangehensweise nichts zu tun“. Grieger-Langer verwende mit dem Begriff „Profilerin“ eine ungeschützte Berufsb§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ezeichnung und verwende „pseudowissenschaftliche Wortneuschöpfungen“. Die Autorin betreibe in der TV§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.-Serie „Schwindel“.

Mit gerichtlichen Eilanträgen verlangte Grieger-Langer §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Unterlassung der Aussagen.

Doch das OLG wies die Anträge mit Beschluss vom 27. Juli 2021 ab. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bes§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tehe nicht. Rettenberger habe als Fachmann und Wissenschaftler seine Äußerungen gegenüber der FA§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Z „im Rahmen eines redaktionellen, kritischen Artikels getätigt“. Dies habe nicht vorrangig der Förderung der §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.von ihm selbst beziehungsweise der von ihm geleiteten Forschungse§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.inrichtung angebotenen Leistungen, sondern der redaktionellen Unterrichtung der Öffentlichkeit gedient. Es gebe auch keine Hinweis§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e dafür, dass die fachlich-wissenschaftliche Ziels§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.etzung der Äußerungen nur vorgeschoben sei.

Auch könne sich Grieger-Langer nicht auf eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts berufen. Es ha§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ndele sich vielmehr um „zulässige Werturteile“ des Kriminologen. Eine verbotene Schmähkritik liege nicht §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.vor. Vielmehr dienten die kritischen Anmerkungen dazu, „die Allg§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.emeinheit darüber aufzuklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nach Ansicht des Antragsgegners wis§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.senschaftlichen Standards nicht genügen“, so das OLG.

ENDE fle//mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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