JurAgentur-Meldung vom:11.03.2014
Entscheidung vom:11.03.2014
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 52067/10; 41072/11
Themenbereiche:Arbeit | Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik
Straßburg (jur). Verjährungsfristen dürfen Opfer von Umweltgiften nicht daran hindern, Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend zu ma
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chen. Die Frist muss daher so bemessen sein, dass Folgekrankheiten in der Regel auch innerhalb dieses Zeitraums festgestellt werden könne
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n, wie am Dienstag, 11. März 2014, der Europäische Gericht
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.shof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg im Streit um Asbest in der Schweiz entschied (Az.:
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. 52067/10 und 41072/11).
Im Streitfall hatte ein Schweizer in einer Maschinenfabrik gearbeitet und war dort ab 1965 mindes
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tens 13 Jahre lang Asbeststaub ausgesetzt. 2004 wurde ein durch Asbeststaub ausgelöster aggressiver Brustfell-Tumor (mal
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ignes Pleuramesotheliom) diagnostiziert. Daran starb er 2005 i
.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.m Alter von 58 Jahren.
Die Schweizer Unfallversicheru
!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ng hatte die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt. Z
,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.usätzlich hatte der Mann kurz vor seinem Tod noch eine Klage gegen seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz und Schmerzensgeld eingelegt.
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.
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