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JurAgentur-Meldung vom:11.03.2014
Entscheidung vom:11.03.2014
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 52067/10; 41072/11
Themenbereiche:Arbeit | Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EGMR rügt kurze Schmerzensgeld-Verjährung in der Schweiz bei Asbest

Verjährung darf Klagen nicht faktisch unmöglich machen

Straßburg (jur). Verjährungsfristen dürfen Opfer von Umweltgiften nicht daran hindern, SchadenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Die Frist muss daher so beundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.messen sein, dass Folgekrankheiten in der Regel auch innerhalb dieses Zeitraums festgestellt undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.werden können, wie am Dienstag, 11. März 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg im Streit uundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.m Asbest in der Schweiz entschied (Az.: 52067/10 und 41oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.072/11).

Im Streitfall hatte ein Schweizer in einer MascundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hinenfabrik gearbeitet und war dort ab 1965 mindestens 13 Jahre lang Asbeststaub ausgesetzt. 2004 wurde ein durch Asbeststaub ausgel.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.öster aggressiver Brustfell-Tumor (malignes Pleuramesotheliom) diagnostiziert. Daran starb er 2005 im Alter von 58 Jahren.
!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.
Die Schweizer Unfallversicherung hatte die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt. Zusätzlich hatte der Mann kurz vor se,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.inem Tod noch eine Klage gegen seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz und Schmerzensgeld eingoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.elegt. Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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