• Gerichtsentscheidungen in
    verständlicher Sprache
  • Interessante Meldungen
    tagesaktuell per E-Mail
  • Alle Gerichtszweige
  • Meldungsdatenbank im Internet
  • Terminvorschau und Lexikon

Samstag, 11. Mai 2024 - KW 19

Kundenlogin

 
HIER REGISTRIERENZugangsdaten vergessen

JurAgentur

# Systemfehler Probeabo # Kostenloses Probeabo bitte per E-Mail bestellen # Mail an: abo@juragentur.de
zurückdrucken
JurAgentur-Meldung vom:29.12.2016
Entscheidung vom:24.11.2016
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundespatentgericht
Aktenzeichen: 30 W (pat) 532/14
Themenbereiche:Vermischtes | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

HK Krüger vom Bundespatentgericht eiskalt erwischt

Kein Markenschutz für „Kokser“ als Künstlername

München (jur). Schlagersänger Holger Wengenroth alias HK Krüger kann sich „Kokser“ nicht als Marke für TonträgundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er, Musik und Unterhaltung schützen lassen. Mit einem am Mittwoch, 28. Dezember 2016, veröffentlichten BeschlusundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s wies das Bundespatentgericht die Beschwerde Wengenroths gegen eine entsprechenden Entscheidung undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.des Markenamts in München ab (Az.: 30 W (pat) 532/14). Dass HK Krüger „Kokser" auch als KünundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.stlername verwenden wolle, spiele keine Rolle.

Wengenroth hat den Nachnamen seiner Ehefrau angenommen, tritt als Schlagersänger aber weiteoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rhin unter seinem Geburtsnamen Krüger auf. Zu seinen Party-Hits zählen Lieder wie „AloundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ha Heya He“, „Wenn die Nacht beginnt“ und „Eiskalt erwischt“.

2013 meldete er „Kokser“ .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.als Marke an, unter anderem für Tonträger, Musik und Unterhaltung, aber auch für Bekleidung.

Das Deutsche Patent- und Markenam!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t in München bestätigte die Anmeldung für Bekleidung, lehnte einen Markenschutz für,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Tonträger, Musik und Unterhaltung aber ab. Als KoksoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er werde jemand bezeichnet, der Kokain konsumiere. Kokain- und Drogenkonsum seien abOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er vielfach Thema von Musikstücken, etwa „Cocaine“ (J.J. Cale), „I’m Waiting for the Man“ und „Heroine“ (The Velvet Underground) sowieundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. „The Pusher“ (Steppenwolf). Das Publikum werde der Bezeichnung „Kokser“ daher „lediglich eine inhaltlich-thema§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tische Sachangabe entnehmen“, nicht aber einen Verweis auf den Sänger.

Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 24. Novembe§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r 2016 ist dem nun das Bundespatentgericht nun gefolgt. „Kokser“ werde §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.allgemein als Verweis auf den Inhalt verschiedener Musikstücke verstanden und sei daher nicht geeign§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.et, HK Krüger als Person von anderen Musikern zu unterscheiden.§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

Unerheblich sei, dass HK Krüger „Kokser“ auch als Künstlername verwenden wolle. Dabei half dem Schlagersänger auch der Hinweis auf Bands w§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ie „Scorpions“, „Silbermond“, Backstreet Boys“ oder „Revolverheld“ nicht. Die Namen dieser Bands hätten keinen ähnlic§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.h klaren „inhaltlich-thematischen Aussagegehalt“ wie „Kokser“. Letztlich komme es darauf aber gar nicht §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.an. Denn über jede Markenanmeldung sei einzeln und unabhängig von bisherigen und möglicherweise vergleich§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.baren Eintragungen zu entscheiden.

ENDE mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

Der volle Text ist nur eingeloggten Kunden zugänglich.
Testen Sie JurAgentur mit einem einmonatigen kostenlosen Probeabonnement:

Kostenloses Probeabonnement bestellen

© JurAgentur