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JurAgentur-Meldung vom:16.12.2014
Entscheidung vom:16.12.2014
Gerichtsbarkeit:Sozialgerichtsbarkeit
Gericht:Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 9 V 1/13 R
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales

Keine Gewaltopferentschädigung nach Bedrohung mit Schusswaffe

BSG ändert Rechtsprechung und weist Bankangestellte ab

Kassel (jur). Allein eine Bedrohung mit vorgehaltener Waffe löst keinen Anspruch auf Opferentschädigung aus. Das hat am Dienstag, 16.undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Dezember 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.entschieden (Az.: B 9 V 1/13 R). Danach kommt es bei einer reinen Drohung auf psychische Folgen nicht an. AuundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ch spielt es keine Rolle, ob die Tatwaffe eine echte oder eine Schreckschusspistole war.
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

Damit wies das BSG eine heute 29-jährige Bankkauffrau aus Heilbronn ab. Sie stand am Schalter, als ihre Bank am 13. Februar 2009 überfallen woderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.urde. Der Täter drohte mit einer ungeladenen Schreckschusspistole – die nicht nur fundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ür die Angestellte sehr echt aussah.

Zweieinhalb Monate war die Bankkauffrau wegen stän.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.diger Angstzustände arbeitsunfähig krank. Seitdem arbeitet sie nicht m!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ehr im direkten Kundenkontakt, sondern im Innendienst. Bis heute wirken die psychischen Folgen des Banküberfalls nach.

Daher beantragte die,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Frau eine Opferentschädigung. Voraussetzung hierfür ist laut Gesetz ein „vorsätzlicher, oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rechtswidriger tätlicher Angriff“.Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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