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JurAgentur-Meldung vom:11.05.2017
Entscheidung vom:11.05.2017
Gerichtsbarkeit:Sozialgerichtsbarkeit
Gericht:Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 3 KR 22/15 R
Themenbereiche:Arbeit | Gesundheit und Soziales

Krankengeldfortzahlung auch trotz Arztfehlers bei Krankschreibung

BSG: Versicherte müssen bei Arbeitsunfähigkeit pünktlich zum Arzt

Kassel (jur). Bescheinigt ein Arzt fehlerhaft einem Patienten zu spät die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit, darf diundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Krankenkasse deshalb nicht einfach das Krankengeld streicheundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n. Hat der arbeitsunfähige Versicherte „alles in seiner Macht stehende“ getan, damit keine zeitliche Lücke zwischen der ersten und der nachfolgenden undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Krankschreibung entsteht, darf ein Fehler des Arztes nicht zu seinen Lasten gehen, urteilteundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. am Donnerstag, 11. Mai 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 3 KR 22/15 R). In oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.solch einem Ausnahmefall müsse die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen.

Jedes Jahr beziehen mehrere Hunderttausend ArundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.beitnehmer Krankengeld. Dieses zahlen die Krankenkassen, wenn der Versicherte.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben wurde. Selbst wenn dem erkrankten Versicherten gekündigt wird, besteht der Anspruch auf !Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Krankengeld für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen fort.

Voraussetzung hierfür ist, dass ,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.zwischen der ersten Krankschreibung und den Folgebescheinigungen keine zeitlichen Lücken bestehen. Bis zum 22. Juli 2015 sah das Gesetz vor, dass nochoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. vor Ablauf der ersten Krankschreibung die Arbeitsunfähigkeit für die danach folgende Zeit erneut bescheiniOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.gt werden muss. Kam der Versicherte auch nur einen Tag nach Ablauf und damit zu spät zum Arzt, ging der Krankengeldanspruch verloren. undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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